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Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung
bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Abnahme
durch uns zustande. Unserer Reisebestätigung liegt in
der Regel der Sicherungsschein bei.
2. Zahlungsbedingungen
vor Reiseende ist die Fälligkeit aller Zahlungen
(auch der Anzahlung) auf den Reisepreis von der Übergabe
eines Sicherungsscheins im Sinne des § 651k Abs.
3 BGB abhängig. Dementsprechend ist eine Anzahlung
von 10% des Reisepreises, Max. Euro 250,- pro Person
mit Erhalt des Sicherungsscheines, der restliche Reisepreis
dann 21 Tage vor Reisebeginn fällig.
3. Preisänderungen
Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen,
wenn sich nach Vertragsabschluß durch Umstände,
die von uns nicht zu vertreten sind unvorhersehbar
die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile erhöhen
oder neu entstehen. Devisen-, Wechselkurse, Beförderungstarife
und - preise (insbesondere Ölpreisverteuerungen),
behördliche Gebühren oder sonstige behördlichen
Abgaben, wie z.B. Hafen- und Flughafengebühren.
Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn
zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn ein
Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt und die Preiserhöhung
spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt mitgeteilt
wird. Wir dürfen den Reisepreis nur in dem Umfang
erhöhen, der der Erhöhung der oben genannten
Preisbestandteile und ihrer Auswirkung auf die Kosten
der Reise entspricht. Wir sind verpflichtet, Ihnen
auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung
zu spezifizieren und zu belegen. Erhöht sich
der Reisepreis um mehr als 5%, so sind Sie berechtigt,
ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich
erklärt werden.
4. Rücktrittsrecht
bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.
Bis 21 Tage vor Reiseantritt können wir von der Durchführung
der Reise zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung
festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.
5. Rücktrittskosten
vor Reisebeginn/Storno
Treten Sie vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurück,
so können wir eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung
von 60% aus dem Endreisepreis fordern. Der Nachweis,
eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schaden
bleibt Ihnen vorbehalten.
6. Versicherungen/Gesundheitsschutz
a) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
und einer Reisekrankenversicherung einschließlich
Ambulanzflug aus dem Ausland.
b) Der Reisende sollte sich über Infektions-
und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren.
7. Haftung des Reiseveranstalters
a) Unsere vertragliche Haftung Ihnen gegenüber
für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir
für den Ihnen entstehenden Schaden allein wegen
des Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen
haben.
b) Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadenersatz
wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
für Personenschäden auf Euro 75.000,- je Reiseteilnehmer
und Reise beschränkt Die Haftung für Sachschäden
je Reiseteilnehmer und Reise wird auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, die zur Verfügung
stehende Haftungssumme beträgt jedoch min. Euro
4.000,-.
8. Ihre Obliegenheiten und Rechte bei
mangelhafter Reise
Erbringen wir die Reise nicht vertragsgerecht, so
können Sie Abhilfe verlangen. Wir können
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer
von bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können
Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangen. Die Bestimmung einer Frist
ist unnötig, wenn wir die Abhilfe verweigern
oder sofortige Abhilfe durch ein bei Ihnen vorliegendes
besonderes Interesse geboten ist. Für die Dauer
der nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen
können Sie Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt,
soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
oder ist infolge eines Mangels Ihnen die Reise oder
ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar,
so können Sie den Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen
Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Eine
solche Fristsetzung kann unterbleiben, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse gerechtfertigt
ist.
9. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Unsere Reiseleiter sind während der Reise beauftragt,
Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen
und - soweit möglich und erforderlich - für
Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht befugt oder
bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung
oder Schadenersatz mit Wirkung für uns anzuerkennen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch uns (z.B.
bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung
oder einen örtlichen Vertreter von uns ausgesprochen
werden, diese sind insoweit von uns ausdrücklich
bevollmächtigt.
10. Anspruchstellung/Abschlussfrist/Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder
teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung
von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach
Fristablauf können Ansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist gehindert waren. Die oben genannten Ansprüche
verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht,
so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem wir oder unsere Haftpflichtversicherung die
Ansprüche schriftlich zurückzuweisen.
11. Gültigkeit
der Prospektangaben
Unser Prospekt kann naturgemäß nur die
zum Druckzeitpunkt feststehenden Einzelheiten der
Reiseabwicklung anführen. Änderungen insoweit
sind möglich und bleiben vorbehalten.
12. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere die § 651 a-1 des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
Veranstalter:
ReiseLust - Inh. Marianne Schmidthuber
Ainmillerstraße 50 - 80801 München
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