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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
– Kleingedrucktes gross geschrieben –
UNSERE REISEBEDINGUNGEN

Da wir jedes Jahr nur wenige, intensiv ausgearbeitete Reisen unternehmen, müssen wir bei Rücktritt eine Stornogebühr von 60% erheben. Damit Sie gegebenenfalls nicht so stark belastet werden, empfehlen wir eine Reise-Rücktritts-Versicherung. Falls eine Ersatzperson gefunden wird, entsteht nur eine Umbuchungsgebühr von Euro 25,-.

Wir haben gute und originelle Hotels für Sie ausgesucht. Dieser Standard lässt sich aber nur in touristischen Gebieten halten. In entlegenen Orten können die Hotels sehr einfach sein und eventuell werden Sie erleben, was dem Touristen an der Küste kaum passiert: erst nach unserer Ankunft wird Toilettenpapier herbeigeschafft und fieberhaft nach Seife gesucht. Statt einem Schrank können Sie nur Haken an der Wand vorfinden, manchmal sind die Duschen nicht gekachelt und auch nicht mit einem Duschvorhang abgetrennt. Etwas Toleranz ist hier notwendig. Sie werden durch die natürliche Herzlichkeit der Menschen in diesen unerschlossenen Landesteilen entschädigt. Die Bettwäsche ist aber immer sauber und es gibt Duschen. Obwohl wir häufig Vollpension anbieten, essen wir in den seltensten Fällen im Hotel, stets haben wir das beste Restaurant ausgewählt. Berühmt sind unsere leckeren Picknicks.

Nachlass: Studenten und Jugendliche erhalten einen Preisnachlass von 10%. Bei Kindern richtet er sich nach Reise und Alter - bitte jeweils erfragen.
Flüge: Ab München - wenn Sie sich rechtzeitig anmelden, können wir meist auch andere Abflugsorte für Sie buchen. Preis auf Anfrage. Für Ihre Anreise können Sie das Rail & Fly-Angebot der Bundesbahn in Anspruch nehmen.
Literatur: Bei einigen Reisen erhalten Sie ein von uns liebevoll zusammengestelltes Buch. Informationen über die Orte, Märchen, Gedichte und Erzählungen fesseln Sie während der Fahrt und noch lange danach (ca. 200 Seiten).

Weitere Informationen bekommen Sie vor Reisebeginn zugeschickt!

Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Abnahme durch uns zustande. Unserer Reisebestätigung liegt in der Regel der Sicherungsschein bei.

2. Zahlungsbedingungen

vor Reiseende ist die Fälligkeit aller Zahlungen (auch der Anzahlung) auf den Reisepreis von der Übergabe eines Sicherungsscheins im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB abhängig. Dementsprechend ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, Max. Euro 250,- pro Person mit Erhalt des Sicherungsscheines, der restliche Reisepreis dann 21 Tage vor Reisebeginn fällig.

3. Preisänderungen

Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluß durch Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind unvorhersehbar die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile erhöhen oder neu entstehen. Devisen-, Wechselkurse, Beförderungstarife und - preise (insbesondere Ölpreisverteuerungen), behördliche Gebühren oder sonstige behördlichen Abgaben, wie z.B. Hafen- und Flughafengebühren. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt und die Preiserhöhung spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt mitgeteilt wird. Wir dürfen den Reisepreis nur in dem Umfang erhöhen, der der Erhöhung der oben genannten Preisbestandteile und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu spezifizieren und zu belegen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.

4. Rücktrittsrecht bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.

Bis 21 Tage vor Reiseantritt können wir von der Durchführung der Reise zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

5. Rücktrittskosten vor Reisebeginn/Storno

Treten Sie vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurück, so können wir eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung von 60% aus dem Endreisepreis fordern. Der Nachweis, eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schaden bleibt Ihnen vorbehalten.

6. Versicherungen/Gesundheitsschutz

a) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reisekrankenversicherung einschließlich Ambulanzflug aus dem Ausland.

b) Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren.

7. Haftung des Reiseveranstalters

a) Unsere vertragliche Haftung Ihnen gegenüber für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für den Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen haben.

b) Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf Euro 75.000,- je Reiseteilnehmer und Reise beschränkt Die Haftung für Sachschäden je Reiseteilnehmer und Reise wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die zur Verfügung stehende Haftungssumme beträgt jedoch min. Euro 4.000,-.

8. Ihre Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise

Erbringen wir die Reise nicht vertragsgerecht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer von bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Bestimmung einer Frist ist unnötig, wenn wir die Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen können Sie Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist infolge eines Mangels Ihnen die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so können Sie den Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Eine solche Fristsetzung kann unterbleiben, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

9. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

Unsere Reiseleiter sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und - soweit möglich und erforderlich - für Abhilfe zu sorgen. Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung für uns anzuerkennen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch uns (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder einen örtlichen Vertreter von uns ausgesprochen werden, diese sind insoweit von uns ausdrücklich bevollmächtigt.

10. Anspruchstellung/Abschlussfrist/Verjährung

Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Die oben genannten Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir oder unsere Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückzuweisen.

11. Gültigkeit der Prospektangaben

Unser Prospekt kann naturgemäß nur die zum Druckzeitpunkt feststehenden Einzelheiten der Reiseabwicklung anführen. Änderungen insoweit sind möglich und bleiben vorbehalten.

12. Sonstiges

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die § 651 a-1 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Veranstalter:

ReiseLust - Inh. Marianne Schmidthuber
Ainmillerstraße 50 - 80801 München

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